Blogbeitrag Arbeitsrecht

Rechtssicher kündigen


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  • Revisionsverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht
  • Beschaffung von Arbeitserlaubnissen
  • Statusfeststellung
  • Beratung von Geschäftsführern und ltd. Mitarbeitern

Kündigung nicht unterschätzen

Arbeitsverhältnisse richtig kündigen, so dass die Kündigung auch einer Überprüfung vor dem Arbeitsgericht stand hält, ist eine der schwierigsten Herausforderungen im Arbeitsrecht, an der oft auch schon gestandene Profis gescheitert sind. Schalten Sie daher stets einen Fachanwalt für Arbeitsrecht bzw. eine Fachanwältin ein, denn der kennt immer noch ein paar Kniffe, auf die der Laie nicht so einfach kommt.

Aufhebungsvertrag keine Alternative

Vielleicht wird deshalb so gerne von einem Aufhebungsvertrag Gebrauch gemacht, allerdings setzt dies ja bekanntlich die Zustimmung der anderen Seite voraus und ist auch hinsichtlich des Arbeitslosengeldes nicht unproblematisch. Im übrigen wird bei einem Aufhebungsvertrag auch immer eine Entschädigungsleistung erwartet.

Vorteile im Kleinbetrieb

Relativ problemlos ist eine Kündigung nur im Kleinbetrieb möglich, der nicht mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt. Doch auch dort gibt es besonders geschützte Personen, z.B. den Schwerbehinderten oder die schwangere Arbeitnehmerin oder den unkündbaren Betriebsrat.

Anforderungen nach dem Kündigungsschutzgesetz

Sobald die Grenze von 10 Arbeitnehmern überschritten ist – manchmal schon früher -, ist in jedem Fall das Kündigungsschutzgesetz zu beachten und ab da ist jede Kündigung definitiv ein Fall für den Arbeitsrechts-Profi. Denn so gut wie jede Kündigung wird angegriffen, weil der Arbeitnehmer hofft, eine Abfindung  zugesprochen zu  bekommen. Was sind die typischen Fehlerquellen für eine Kündigung?

Verzichten Sie auf Einschreiben!

Das so genannte Einwurf-Einschreiben belegt nur, dass der Brief mit der Kündigung aufgegeben wurde, nicht aber, dass der Empfänger diesen auch erhalten hat. Im Ernstfall lässt sich der Empfang nicht nachweisen. Auch das Einschreiben per Rückschein nutzt nichts, wenn der Empfänger nicht anwesend ist den Rückschein nicht unterschreibt. 

Halten Sie die Schriftform ein!

Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Nicht per e-Mail, nicht telefonisch, nicht per Fax, sondern am besten ganz herkömmlich auf dem Firmenbriefbogen, mit der Unterschrift des Unternehmers. Bei GmbHs bitte unbedingt prüfen, ob der Geschäftsführer laut Handelsregister einzelvertretungsberechtigt ist oder die Unterschrift eines weiteren Geschäftsführers benötigt wird.

Kündigungsschutzgesetz beachten!

Greift das Kündigungsschutzgesetz ein, weil ein Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt, so sind nur verhaltens-, betriebs- und personenbedingte Kündigungsgründe zulässig. Insbesondere die so genannte betriebsbedingte Kündigung und ihre Anforderungen an die erforderliche Sozialauswahl macht in der täglichen Praxis jedoch noch immer ganz erhebliche Einschätzungsschwierigkeiten und ihre Einhaltung muss sorgfältig dokumentiert werden. 

Wurde der Betriebsrat korrekt angehört?

Sehr häufig werden vom Unternehmer auch Fehler bei der Anhörung des Betriebsrats gemacht. In Fällen, wo im Unternehmen ein Betriebsrat besteht, darf der Unternehmer auf keinen Fall vorschnell und auf eigene Faust handeln, hier ist anwaltliche Beratung zu empfehlen. Denn der Betriebsrat muss rechtzeitig über die geplante Kündigung angehört werden, dazu gehört, dass er auch mit den wesentlichen Informationen versorgt wird.  Dies ist verständlicherweise ein Einfalllstor für Angriffe.

Weitere Fehlerquellen

Es gibt noch viele weitere Fehlerquellen. So sind häufig Fristen zu beachten, z. B. kann eine außerordentliche fristlose Kündigung nur binnen 14 Tagen ab Kenntnis von den Umständen erfolgen. Hierbei sollte der Arbeitnehmer zuvor angehört werden. Ferner darf eine Kündigung nicht gegen absolute oder relative Kündigungsverbote verstoßen.

Fehler können teuer werden

Derartige Fehler werden oft teuer. Arbeitsgerichtsverfahren dauern oft lange, oft 1-2 Jahre, bis sie abgeschlossen sind. Wenn man nun plötzlich für 1-2 Jahre Gehalt nachzahlen soll, weil nach Ansicht des Landesarbeitsgerichtes die KÜndigung fehlerhaft war, dann kann das schon einen 6-stelligen Betrag erreichen. Deshalb rechnet sich die Einschaltung eines Anwalts auf jeden Fall.

Stand der Bearbeitung: 09.03.2024

Dr. Harald Ramminger, Rechtsanwalt, Steuerberater

Ihre Ansprechpartnerin

Maryam Nietz

Rechtsanwältin, zugleich Fachanwältin für Arbeitsrecht

Tel.: 069 / 29723610
Verfasser:

Dr. Harald Ramminger

Rechtsanwalt und Notar, Steuerberater, Fachanwalt für Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht u. SteuerR

Tel.: 069 / 29723610
Wie viele Fachanwälte für Arbeitsrecht gibt es im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main?

Zum 10.01.2023 waren bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main insgesamt 19.482 Rechtsanwältinnen und Rechtsananwälte registriert, aber nur 1138 Fachanwälte für Arbeitsrecht. Nur etwa 6% aller Anwälte konnten somit eine überdurchschnittliche Fachkunde im Arbeitsrecht nachweisen.

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Warum besser gleich zum FACHANWALT für Arbeitsrecht?

Der Titel „FACHANWALT“ wird von der Rechtsanwaltskammer nur verliehen an Rechtsanwälte mit herausragenden praktischen Erfahrungen und Kenntnissen im jeweiligen Fachgebiet. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht unterliegt zudem einer Pflicht zur dauernden Fortbildung im Erbrecht, die von den Rechtsanwaltskammern auch überprüft wird. 

Wenn Anwälte sich demgegenüber als „Rechtsanwalt für Arbeitsrecht“ bezeichnen, oder einen „Tätigkeitsschwerpunkte“ im Arbeitsrecht angeben, dann ist das demgegenüber von niemandem geprüft und sollte kritisch betrachtet werden.