Unsere Rechtsanwälte beraten im 

Gesellschaftsrecht

Sie brauchen SCHNELL einen Termin?

Kein Problem, wir vergeben Termine  sehr kurzfristig, mitunter schon einen Tag später. Termine können vor Ort, telefonisch oder auch per Videokonferenz stattfinden. 

Sie haben Fragen zum Gesellschaftsrecht?

Sie suchen Hilfe bei der Gründung von Gesellschaften (z.B. Personen- oder Kapitalgesellschaften), Holdinggesellschaften, doppelstöckigen Holdinggestellschaften, vermögensverwaltenden Gesellschaften, der Erstellung von Gesellschaftsverträgen, von Satzungen, von Geschäftsordnungen, von Konsortial-, Stimmbindungs-, Konzern- oder Joint-Venture-Verträgen oder Unternehmensverträgen im Sinne von § 291 AktG?
Sie sind Gesellschafter, Organ und Organmitglied. SIe haben Fragen zur steuerneutralen Verschmelzung von Unternehmen, oder zum Formwechsel?
Oder Sie möchten Gesellschaftsanteile kaufen und suchen hierbei professionelle Unterstützung?
Sie haben Fragen zu Kapitalmaßnahmen aller Art, insbesondere bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen und Aktien?
Oder Sie suchen Hilfe bei Gesellschafterstreitigkeiten?
Sie benötigen einen erfahrenen Rechtsanwalt, der nicht nur die zivilrechtlichen Fragen beherrscht, sondern auch die steuerlichen Aspekte?

Unser Angebot

Wir beraten und vertreten bei Neugründung von Unternehmen, bei, Ein- und Ausstieg aus Unternehmen, bei der Unternehmensumwandlung und Umstrukturierung bis hin zu Restrukturierungs- und Sanierungsfragen

Unsere Auftraggeber sind mittelständische und kleinere Unternehmen jeder Rechtsform. Des weiteren bieten wir Beratung bei der Aufnahme neuer Gesellschafter oder beim Kauf/Verkauf von Gesellschaftsanteilen oder auch des gesamten Unternehmens, beim Abschluss stiller Gesellschaftsverträge (typisch-atypisch), Beratung und Vertretung bei allen Gesellschafterstreitigkeiten, Einziehung von Gesellschaftsanteilen, der Konzeption von Unternehmernachfolgeregelungen unter rechtlichen und steuerlichen Aspekten (auch in Form einer Stiftung) sowie bei Management-Buy-Outs

Selbstverständlich vertreten wir Sie auch bei Gesellschafterauseinandersetzungen, auch bereits beim Verdacht auf Untreue durch Mitgesellschafter oder auch nach offen zutage getretenen Gesellschafterstreitigkeiten, die häufig für alle Beteiligten sehr unangenehm werden können . 

Fragen Sie die Experten

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und schildern Sie uns unverbindlich Ihren Fall. Wir schauen, ob wir helfen können und machen ihnen gerne ein kostenloses Angebot.
Dr. Harald Ramminger ist langjährig erfahrener Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, zusätzlich Steuerberater und Notar, Martin Weiler ist Dipl.-Finanzwirt, Rechtsanwalt und Steuerberater. 
Ansprechpartner

Dr. Harald Ramminger

Rechtsanwalt und Notar, Steuerberater, Fachanwalt für Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

Tel.: 069 / 29723610
Ansprechpartner

Martin Weiler

Dipl.-Finanzwirt, Rechtsanwalt, zugleich Steuerberater

Tel.: 069 / 29723610
Besser zum Fachanwalt für Steuerrecht oder zum Steuerberater? 

Zum 1.1.2023 waren bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main insgesamt 530 Fachanwältinnen und Fachanwälte für Steuerrecht registriert, aber nur 88 konnten die Berufsqualifikation als Steuerberater/in nachweisen. Somit ist festzustellen, dass die Steuerberaterqualifikation dem Fachanwalt für Steuerrecht deutlich überlegen ist.