Unsere Rechtsanwälte beraten im 

Betreuungsrecht

Sie brauchen SCHNELL einen Termin?

Kein Problem, wir vergeben Termine  sehr kurzfristig, mitunter schon einen Tag später. Termine können vor Ort, telefonisch oder auch per Videokonferenz stattfinden. 

Probleme im Betreuungsrecht

Angenommen, Ihr Angehöriger / Ihre Angehörige soll einen amtlichen Betreuer erhalten, weil er / sie aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, seine / ihre Angelegenheiten eigenständig zu regeln. Das zuständige Familiengericht plant die Einsetzung eines Berufsbetreuers, der dann – wie ein Vormund – nicht nur die Vermögensinteressen Ihres Angehörigen wahrnimmt, sondern schlimmstenfalls auch den Aufenthalt und Besuchsrechte regeln darf.

Oder ein Betreuer wurde bereits bestellt und Sie haben Bedenken hinsichtlich seiner / ihrer Zuverlässigkeit, weil der Betreuer seinen Aufgaben nicht hinreichend nachkommt oder weil Sie Manipulationen (unkontrollierte Geldabhebungen) befürchten.

Oder der Grund für die Einrichtung einer Betreuung ist inzwischen entfallen, die Betreuung wird aber nicht aufgehoben.

Vielleicht möchten Sie auch rechtzeitig Vorsorge für einen Betreuungsfall treffen und für sich selbst eine sogenannte Vorsorgevollmacht zu Gunsten einer bestimmten Person Ihres Vertrauens errichten, die dann vom Gericht zu beachten wäre.

Sprechen Sie mit unseren Spezialisten

Unsere beiden Fachanwälte für Erbrecht haben beide jahrzehntelange Praxiserfahrung im Betreuungsrecht und in den verwandten Rechtsgebieten. 

Wir haben in unserer Kanzlei in der Vergangenheit in etlichen Betreuungsfällen helfen können. 

Wir beraten seit über 30 Jahren Testamentserben, Miterben, Vorerben, Nacherben, Schlusserben, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte, und sonstige Anspruchsteller in allen denkbaren erbrechtlichen Fragestellungen, auf Wunsch auch hinsichtlich der steuerlichen Aspekte und auch im Betreuungsrecht. 

Selbstverständlich machen wir bei Bedarf auch Ihre Rechte vor Gericht geltend. Wir vertreten in Erbscheinsverfahren, in Klageverfahren, wir machen Auskunftsansprüche geltend. Vorab analysieren wir selbstverständlich die Rechtslage in alle Richtungen, damit Sie nicht unnötig Geld ausgeben müssen.

Wir sorgen dafür, dass Sie Ihr Recht bekommen.

Ansprechpartner

Wolfgang Hennig

Rechtsanwalt, zugleich Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht

Tel.: 069 / 29723610
Ansprechpartner

Dr. Harald Ramminger

Rechtsanwalt und Notar, Steuerberater, Fachanwalt für Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

Tel.: 069 / 2972 361-0
Kontakt

 

Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB


Telefon: 069/2972 361 0
Fax: 069/2972 361 111
Mail: post@rammingerpartner.de

Zeil 79, 60313 Frankfurt am Main