Unsere Rechtsanwälte beraten im

Stiftungsrecht

Sie brauchen SCHNELL einen Termin?

Kein Problem, wir vergeben Termine  sehr kurzfristig, mitunter schon einen Tag später. Termine können vor Ort, telefonisch oder auch per Videokonferenz stattfinden. 

Hilfe im Stiftungsrecht gesucht?

Sie möchten eine Stiftung gründen und suchen Unterstützung?
Es geht um eine gemeinnützige steuerbegünstigte Stiftung, die dem Katalog der §§ 52 Abgabenordnung entspricht? Die Erstausstattung der Stiftung wollen Sie steuerlich voll als Sonderausgaben absetzen und später Ihre Angehörigen steuergünstig an den Erträgen partizipieren lassen?
Oder Sie möchten eine Familienstiftung gründen, um Immobilien darin einzubringen, von Erträgen und steuerlichen Vorteilen profitieren und diese für die Nachwelt zu erhalten, ohne dass Gläubiger Ihrer Nachkommen jemals darauf zugreifen können?
Vielleicht sind Sie auch selbst in einer solchen Stiftung engagiert und in Ungewissheit über Rechte und Pflichten? Oder Sie suchen als Stiftungsvorstand rechtliche Beratung hinsichtlich einer nötigen Umgestaltung in eine Verbrauchsstiftung?

Wir beraten gemeinnützige Stiftungen

Wir beraten derzeit etliche Gründer und gemeinnützige Stiftungen bei der Satzungsaufstellung bis zum Erhalt der steuerlichen Anerkennung, sowie persönlich hinsichtlich der Geltendmachung der gewaltigen Steuervorteile von bis zu 2 Mio. EUR Abschreibungsvolumen, aber auch im laufenden Betrieb, z.B. wenn es um Zulässigkeitsfragen der Satzungsauslegung geht oder wenn es Probleme mit dem Finanzamt gibt, das Finanzamt insbesondere die Gemeinnützigkeit entziehen will. Insbesondere hinsichtlich der steuerlichen Fragen sind wir der richtige Ansprechpartner.

Wir beraten Familienstiftungen

Eine Familienstiftung ist eine hochinteressante Möglichkeit, erworbenes Vermögen auf Dauer vor einer Zersplitterung im Erbfall zu sichern, z.B. um damit Pflichteilsansprüche auszuhebeln. Zugleich bietet die Familienstiftung interessante Steuervorteile im laufenden Betrieb. Wir beraten Sie gern bei der Konzeption Ihrer Stiftung und über die Vorteile im einzelnen. Wir unterstützen Sie darüberhinaus im laufenden Betrieb, bei Auslegungsfragen, oder bei Meinungsverschiedenheiten und Rechtsstreitigkeiten über Rechte und Pflichten. Insbesondere für den Stiftungsvorstand, aber auch für den Stiftungsratsvorsitzenden bestehen hier Haftungsrisiken, die man ohne entsprechende Beratung nicht erkennt.

Kontaktaufnahme

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf und schildern Sie uns Ihren Fall und Ihre Wünsche. Wir schauen, ob wir helfen können und machen ihnen gerne ein kostenloses Angebot, zu welchen Konditionen wir Sie unterstützen können.
Ihr Ansprechpartner

Dr. Harald Ramminger

Rechtsanwalt u. Notar, Steuerberater, Fachanwalt für Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

Tel.: 069 / 29723610
Ihr Ansprechpartner

Wolfgang Hennig

Rechtsanwalt, zugleich Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht

Tel.: 069 / 29723610
Kontakt

 

Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB


Telefon: 069/2972 361 0
Fax: 069/2972 361 111
Mail: post@rammingerpartner.de

Zeil 79, 60313 Frankfurt am Main