Unser Rechtsanwalt berät im 

Insolvenzrecht

Probleme im Insolvenzrecht ?

Sie sind Anteilseigner eines insolvenzgefährdeten Unternehmens oder einer der Geschäftsführer. Sie fragen sich, ob und inwieweit eine Insolvenz noch abgewandt oder rückgängig gemacht werden kann oder vom so genannten Schutzschirmverfahren Gebrauch gemacht werden kann. Sie haben vom ESUG gehört, das die Sanierung und Restrukturierung außerhalb des klassischen Insolvenzverfahrens ermöglicht.
Oder Sie fühlen sich durch Maßnahmen des Insolvenzverwalters beeinträchtigt, z.B. geht es um Anfechtung von Rechtshandlungen oder bei Bestreiten von Forderungsanmeldungen zur Insolvenztabelle. 

Leistungen für das Krisenunternehmen

  • Analyse von Möglichkeiten zur Risikoreduzierung bei insolvenzgefährdeten Betrieben zur finanziellen Absicherung des Unternehmers (z. B. Rechtsformberatung; Aufspaltung in Besitz- und Betriebsgesellschaft; Liquiditätsplanung zur Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit, Sanierungsmaßnahmen; Darlehensgestaltungen),
  • Maßnahmen zur Absicherung des Unternehmensvermögens vor Insolvenz,
  • Analyse der Fortführungsmöglichkeiten eines insolvenzgefährdeten Unternehmens, Erstellung von Sanierungskonzepten.
  • Übernahme der Kommunikation gegenüber dem Kreditgeber / Lieferanten / usw.,
  • Vertretung des Gesellschafters bei bevorstehender Kreditkündigung und Verwertung von Sicherheiten durch die Bank; Kündigung zur Unzeit,
  • Prüfung von Restrukturierungsmöglichkeiten nach ESUG, Eigenverwaltungen
  • Rettung von Privatvermögen
  • Vertretung bei Androhung der Gewerbeuntersagung gegenüber dem Regierungspräsidium

Leistungen nach Insolvenzeröffnung

  • Verteidigung in Strafsachen wegen des Vorwurfs der Insolvenzverschleppung / Gläubigerbenachteiligung u. v. m.,
  • Zutreffende Ermittlung des fiktiven Einkommens bei freiberuflicher oder selbstständigerTätigkeit in der Insolvenz,
  • Strategien bei Erbschaft in der Insolvenz / Wohlverhaltensperiode,
  • Maßnahmen gegen Zugriff des Insolvenzverwalters auf Direkt-, Renten- und Lebensversicherungen,
  • Maßnahmen bei Verweigerung der Restschuldbefreiung,
  • Abwehr von Haftungsbescheiden des Finanzamtes, von Rentenversicherungsträgern oder Krankenkassen,
  • Verteidigung gegen die Geltendmachung rückständiger – bereits bezahlter – Einlage auf Stammkapital.

Leistungen für Insolvenzgläubiger

  • Anmeldung von gewöhnlichen Insolvenzforderungen, Prüfung des Tatbestandes der unerlaubten Handlung, Forderungen nach abgesonderter Befriedigung,
  • Klagen auf Feststellung zur Insolvenztabelle bei Verweigerung der Anerkennung durch Insolvenzverwalter,
  • Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter wegen Freigabe aus der Masse,
  • Vertretung von Gläubigern im Gläubigerausschuss,
  • Erstattung von Strafanzeigen wegen Insolvenzverschleppung,
  • Vertretung von Investoren, die aus der Masse Gegenstände oder auch das Unternehmen erwerben möchten.

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Martin Weiler, Rechtsanwalt u. Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt
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Martin Weiler

Dipl.-Finanzwirt, Rechtsanwalt, zugleich Steuerberater

Tel.: 069 / 29723610
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