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Sozialversicherungsrecht

Probleme im Sozialversicherungsrecht?

Immer wieder einmal gibt es gewaltige Probleme im Sozialversicherungsrecht, wenn anlässlich einer Prüfung der Rentenversicherungsträger oder anderweitig aufgedeckt wird, dass ein Unternehmer sogenannte "freie MItarbeiter" beschäftigt, die aber nicht die Voraussetzungen für die Versicherungsfreiheit erfüllen. 
Die wirtschaftlichen Konsequenzen sind drastisch: Der als frei angesehene Mitarbeiter gilt dann als Arbeitnehmer und es findet dann nicht mehr Dienstleistungsrecht Anwendung, sondern Arbeitsrecht. Der "Arbeitgeber" muss auf die gesamten ausgezahlten "Gehälter" nachträglich 40% Sozialversicherung bezahlen. 

Leistungen für Ihr Unternehmen

Sie sind Geschäftsführer eines Unternehmens, das freie Mitarbeiter beschäftigt? Dann sollten Sie frühzeitig abklären lassen, dass Ihre Mitarbeiter tatsächlich „frei“ sind und dass Sie kein Risiko haben. 
Hat der Sozialversicherungsprüfer bereits geäußert, dass er Sozialversicherungsbeträge nacherheben will oder ist gar ein Strafverfahren eingeleitet worden? Dann brauchen Sie kurzfristig eine kompetente Vertreteung

Was tun wir für Sie?

  • Verteidigung in Strafsachen wegen des Vorwurfs der Hinterziehung von Sozialverisicherungsbeträgen und Lohnsteuer,
  • Vertretung im Verwaltungsverfahren 
  • Vertretung im sozialgerichtlichen Verfahren
  • Beratung hinsichtlich Insolvenzfragen

Kostenlose Kontaktaufnahme

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und schildern Sie uns Ihren Fall. Wir schauen, ob wir helfen können und machen ihnen gerne ein kostenloses Angebot.

Ihr Ansprechpartner

Martin Weiler, Rechtsanwalt u. Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt
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Martin Weiler

Dipl.-Finanzwirt, Rechtsanwalt, zugleich Steuerberater

Tel.: 069 / 29723610
Kontakt

 

Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB


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Mail: post@rammingerpartner.de

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