Unsere Rechtsanwälte beraten im

Erbrecht


Leistungsangebote Rechtsanwälte

  • Beantragung von Teilungsversteigerung
  • Beratung über Annahme und Ausschlagung bei möglicherweise überschuldetem Nachlass
  • Prüfung und Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
  • Einfordern von DNA-Analysen bei gesetzlicher Erbfolge
  • Geltendmachung von Auskunftsansprüchen
  • Beratung über eine Ausschlagung
  • Prüfung der Rechtslage hinsichtlich weggeschenktem Vermögen
  • Prüfung der Anrechnungsvorschriften bei gesetzlichen Erben (Ausstattung usw)
  • Beratung beim Verkauf eines Erbteils
  • Beratung hinsichtlich Steuerfragen
  • Beratung hinsichtlich Fragen der Testierfähigkeit
  • Geltendmachung von Anfechtungen 
  • Widerruf von Erbverträgen oder gem. Testamenten

Leistungsangebote Notar

  • Beschaffung eines Erbscheins bzw. eines Europäischen Nachlasszeugnisses
  • Umschreibung von Immobilien nach einem Erbfall 
  • Vermittlung der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Verkaufsvertrag über Miterbenanteile, Abschichtungs-vereinbarungen
  • Vereinbarung von Pflichtteilsverzichten
  • Feststellung von Bindungswirkungen
  • Erstellung Vorsorgevollmacht
  • Erstellung Patientenverüfung

Leistungsangebote Steuerberatung

  • Abgabe von Erbschaftsteuererklärungen
  • Abgabe von Feststellungserklärungen
  • Beschaffung von Gutachten für ausländische Grundstücke
  • Erstellung von Einkommensteuererklärungen für den Erblasser oder für Erbengemeinschaften
  • Ermittlung des steuerfreien Zugewinnausgleiches für den überlebenden Ehegatten

Fragen nach einem Erbfall

Ein Angehöriger ist verstorben und Sie tragen Sorge, welche Rechte Ihnen zustehen bzw. wie Sie Ihre bestehenden Rechtspositionen gegen Angriffe Dritter durchsetzen. Sie sind vielleicht Mitglied einer Erbengemeinschaft, wo man sich – wie so oft – über wichtige Fragen nicht einigen kann und streben eine Auseinandersetzung an. Oder Sie sind durch testamentarische Anordnungen oder an Dritte erfolgte frühere Schenkungen ungünstig betroffen und fragen, was Sie dagegen unternehmen können. Dies kann durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung, die Belastung mit Anordnungen (z.B. VermächtnisVorausvermächtnisVorerbschaft und Nachschaft, Auflagen, Teilungsanordnung, Bedingungen) erfolgen. Es gibt in einem anderen Fall vielleicht Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers im Hinblick auf seinen  gesundheitlichen Zustand, intensive Beeinflussung durch Dritte oder Sie fragen nach der Anfechtbarkeit eines Testaments im Hinblick auf irrtümliche Vorstellungen des Erblassers bei Testamentserrichtung. Oder Sie möchten lediglich Ihr Pflichtteil oder ein Vermächtnis geltend machen und hierbei keine Fehler machen und keine wichtigen Fristen versäumen. 

Eventuell möchten Sie aber auch selbst vorausschauend Ihre Vermögensnachfolge regeln? Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn Sie 

  • einen nichtehelichen Lebenspartner haben, der kein gesetzliches Erbrecht hat,
  • Sie oder Ihr/e Partner/in Kinder aus einer früheren Beziehung haben 
  • Sie eine Patchworkfamilie haben,
  • Sie ein behindertes Kind haben, dessen Erbe geschützt werden soll,
  • Sie ein Kind haben, das insolvent ist oder werden könnte, 
  • Sie unternehmerisch tätig sind,
  • die Steuerfreibeträge vermutlich nicht ausreichen werden, um den Nachlass steuerfrei zu stellen,
  • SIe Vermögen außerhalb Deutschlands haben, 
  • Sie im Ausland leben oder dorthin umziehen wollen,
  • Sie in Trennung von Ihrem Ehepartner leben und die Scheidung noch nicht beantragt werden konnte,
  • Sie Gesellschafter einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft sind,
  • Sie mehr als nur einen Erben hinterlassen oder
  • Sie Vorsorge für den Nachlass nach Ihrem Ableben durch Anordnung von Testamentsvollstreckung, Vorausvermächtnisse, Teilungsanordnungen o.ä. treffen wollen
  • Lebensversicherungen abgeschlossen haben und darin Bezugsberechtigte benannt haben
  • Sie Angehörige mit Vermächtnissen bedenken wollen.

Die Vermögensnachfolge regeln kann man per Testament oder gemeinschaftlichem Testament / Erbvertrag, dazu kann man Vorerbschaften und Nacherbschaften festlegen, man kann Vermächtnisse aussetzen, man kann Auflagen machen, man kann eine Testamentsvollstreckung bestimmen, und zwar auch für einzelne Erben. Dabei sollten die anfallenden Erbschaftssteuern genauso beachtet werden wie Pflichtteilsrechte

Oft machen freigiebige Zuwendungen Sinn, um die 10-Jahres-Fristen nach dem Erbschaftsteuergesetz auszunutzen. Sie möchten aber nicht die übliche Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt wählen, sondern fragen sich, wie Sie das anderweitig durch eine Grundbesitzgesellschaft so gestalten können, dass Sie dennoch das Sagen behalten und sich kaum etwas für Sie ändert? 

Es geht es um entsprechende Werte, bei denen Sie kein Risiko eingehen wollen und Sie suchen einen im Erbrecht erfahrenen Fachanwalt, der auch die steuerlichen Themen beherrscht?

Sprechen Sie mit ausgewiesenen Erbrechtsspezialisten

Wir sind im Erbrecht gleich mit zwei Fachanwälten am Start. Unsere Anwälte haben beide nicht nur langjährige, sondern jahrzehntelange Praxiserfahrung im Erbrecht und in den angrenzenden Rechtsgebieten. 

Wir beraten seit über 30 Jahren Testamentserben, Miterben, Vorerben, Nacherben, Schlusserben, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte, oder auch Anspruchsteller in allen denkbaren erbrechtlichen Fragestellungen, auf Wunsch auch hinsichtlich der steuerlichen Aspekte.

Selbstverständlich machen wir bei Bedarf auch Ihre Rechte vor Gericht geltend. Wir vertreten in Erbscheinsverfahren, in Klageverfahren, wir machen Auskunftsansprüche geltend. Vorab analysieren wir selbstverständlich die Rechtslage in alle Richtungen, damit Sie nicht unnötig Geld ausgeben müssen.

Und wenn Sie Ihre Vermögensnachfolge regeln wollen, dann haben wir bewährte und gute Ideen zur Hand, stets auch unter dem Aspekt der Steuerminimierung

Wir beraten Sie auch bei der Etablierung von Familiengesellschaften (sogenannten Familienpools) oder Familienstiftungen. Unternehmer beraten wir, wie sie ihr Unternehmen steueroptimal auf die nächste Generation übertragen. 

Bei Bedarf beraten wir auch länderübergreifend, z.B. bei Vermögen in anderen EU-Staaten oder im Ausland oder wenn ein im Ausland ansässiger Erblasser Vermögen in Deutschland hinterlässt oder natürlich auch wenn Sie selbst als Cosmopolit Regelungen für den Fall Ihres Ablebens treffen wollen. 

Die Rechtslage ist zwar durch die Europäische Erbrechtsverordnung für den Bereich der Europäischen Union etwas erleichtert worden, weil nur ein einheitliches Erbrecht gilt, jedoch sind andere Abgrenzungsprobleme – insbesondere für Wohnsitze außerhalb des Geltungsbereiches der Europäischen Erbrechtsverordnung hinzugekommen. 

Wir sorgen dafür, dass Sie Ihr Recht bekommen. Sprechen Sie uns an!

Ihr Ansprechpartner

Wolfgang Hennig

Rechtsanwalt, zugleich Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht

Tel.: 069 / 29723610
Ihr Ansprechpartner

Dr. Harald Ramminger

Rechtsanwalt und Notar, Steuerberater, Fachanwalt für Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht u. SteuerR

Tel.: 069 / 29723610
Kontakt

 

Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB


Telefon: 069/2972 361 0
Fax: 069/2972 361 111
Mail: post@rammingerpartner.de

Zeil 79, 60313 Frankfurt am Main
Wie viele Fachanwälte für Erbrecht gibt es im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main?

Zum 10.01.2023 waren bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main insgesamt 19.482 Rechtsanwältinnen und Rechtsananwälte für Südhessen registriert, davon hatten sich lediglich 166 Kolleginnen und Kollegen als Fachanwälte für Erbrecht qualifizieren können. 

Warum besser gleich zum FACHANWALT für ERBRECHT?

Der Titel „FACHANWALT“ wird von der Rechtsanwaltskammer nur verliehen an Rechtsanwälte mit herausragenden praktischen Erfahrungen und Kenntnissen im jeweiligen Fachgebiet. Ein Fachanwalt für Erbrecht unterliegt zudem einer Pflicht zur dauernden Fortbildung im Erbrecht, die von den Rechtsanwaltskammern auch überprüft wird. 

Wenn Anwälte sich demgegenüber als „Rechtsanwalt für Erbrecht“ bezeichnen, oder einen „Tätigkeitsschwerpunkte“ im Erbrecht angeben, dann ist das demgegenüber von niemandem geprüft und sollte kritisch betrachtet werden.