Unser Fachanwalt berät im

Versicherungsrecht

Warum besser gleich zum FACHANWALT für ERBRECHT?

Der Titel „FACHANWALT“ wird von der Rechtsanwaltskammer nur verliehen an Rechtsanwälte mit herausragenden praktischen Erfahrungen und Kenntnissen im jeweiligen Fachgebiet. Ein Fachanwalt für Erbrecht unterliegt zudem einer Pflicht zur dauernden Fortbildung im Erbrecht, die von den Rechtsanwaltskammern auch überprüft wird. 

Wenn Anwälte sich demgegenüber als „Rechtsanwalt für Erbrecht“ bezeichnen, oder einen „Tätigkeitsschwerpunkte“ im Erbrecht angeben, dann ist das demgegenüber von niemandem geprüft und sollte kritisch betrachtet werden.

Die Problemstellung

Ein Schadensfall ist eingetreten und Sie wollen sicherstellen, dass Sie Ihr Recht bekommen. Sie wissen, dass Versicherungen gerne ihre Prämien kassieren, aber bei der Schadensregulierung mit allen Tricks arbeiten? Manche Versicherungen beschaffen Ihnen sogar versicherungsfreundliche Gutachter und Anwälte. Sie suchen aber einen unabhängigen Rechtsanwalt mit umfangreicher Erfahrung im Versicherungsrecht, der Sie entsprechend berät und begleitet, der als Fachanwalt für Versicherungsrecht qualifiziert ist.

Der Versicherungsfall

Versicherungsunternehmen sind Wirtschaftsunternehmen. SIe versuchen - in Grenzen verständlich - sich nach Möglichkeit ihren Verpflichtungen zu entziehen, und zwar selbst dann, wenn die Rechtslage scheinbar eindeutig ist, aber umso mehr, wenn man über die Schadensersatzpflicht streiten kann. 
Es werden Fragebögen verschickt und Nachfragen gestartet, die missverständlich sind und/oder Falschangaben provozieren. Wo möglich beruft sich der Versicherer aufgrund seiner rechtlichen Überlegenheit auf Leistungsausschlüsse und entsprechende Rechtsprechung. Dem Geschädigten wird deutlich gemacht, dass man als Versicherung bis zur letzten Instanz gehen wird, dass der Rechtsstreit viele Jahre dauern und viele Kosten verursachen wird. So wird der Geschädigte finanziell ausgehungert, bis er gegen eine oft lächerliche Abfindung auf seine Rechte verzichtet.
Am besten Sie wenden sich nach einem Schadensfall an unseren Fachanwalt für Versicherungsrecht, noch bevor Sie die Schadensmeldung ausfüllen, denn hier werden oft schon erhebliche Fehler gemacht, die später kaum noch zu korrigieren sind.

Abgedeckte Versicherungsarten

  • Haftpflichtversicherung (Berufshaftpflichtversicherung, Produkthaftpflicht, betriebliche Haftpflicht, private Haftpflicht)
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Lebensversicherung (Kapital- oder Risikoversicherung)
  • Rentenversicherung
  • private Krankenversicherung
  • Reiserücktrittsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Sachversicherung (Bauwesen-, Einbruchsdiebstahl-, Feuer-, Gebäude-, KFZ-, Reisegepäckversicherung)
  • Speditionsversicherung
  • Transportversicherung
  • Kreditversicherung
  • Vertrauensschadenversicherung
  • D&O (Directors- and Officers)-Versicherung
  • Versicherungsvertriebsrecht.

Abwehr von Regressansprüchen

Zunehmend versuchen Versicherungsgesellschaften, die einen Haftpflichtschaden ausgleichen mussten, Schadensersatz beim eigenen Kunden geltend zu machen. Von daher werden wir immer wieder beauftragt mit der Abwehr von Regressansprüchen, die Versicherungen wegen angeblich grober Pflichtverletzung gegen den eigenen Versicherungsnehmer geltend machen.

Kostenlose Kontaktaufnahme

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und schildern Sie uns Ihren Fall. Wir schauen, ob wir helfen können und machen ihnen gerne ein kostenloses Angebot.

Ansprechpartner

Wolfgang Hennig, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht sowie Fachanwalt für Erbrecht
Ihr Ansprechpartner

Wolfgang Hennig

Rechtsanwalt, zugleich Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht

Tel.: 069 / 29723610
Sie brauchen SCHNELL einen Termin?

Kein Problem, wir vergeben Termine  sehr kurzfristig, mitunter schon einen Tag später. Termine können vor Ort, telefonisch oder auch per Videokonferenz stattfinden. 

Wie viele Fachanwälte für Versicherungsrecht gibt es im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main?

Zum 10.01.2023 waren bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main insgesamt 19.482 Rechtsanwältinnen und Rechtsananwälte registriert, davon waren nur 96  Kollegen Fachanwälte für Versicherungsrecht.

Kontakt

 

Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB


Telefon: 069/2972 361 0
Fax: 069/2972 361 111
Mail: post@rammingerpartner.de

Zeil 79, 60313 Frankfurt am Main