Beratung im

Immobilienrecht

Insbesondere bei folgenden Themen können wir Ihnen helfen

  • Kaufvertrag Wohnungseigentum bzw. Teileigentum
  • Kaufvertrag Hausgrundstück
  • Kaufvertrag Gewerbeimmobilie
  • Bauträgervertrag
  • Errichtung geschlossener Immobilienfonds
  • Bewertung Anteil Immobilienfonds
  • Grundschuld (Bestellung)
  • Immobilien-GmbH (Gründung)
  • Immobilien-Holding (Gründung)
  • Familienstiftung
  • Immobilienschenkung
  • Immobilien-GbR
  • Immobilien-GmbH
  • Immobilien-Holding
  • Nießbrauch (Bestellung)
  • Wohnrecht (Bestellung)
  • Aufteilung ETW
  • Vorkaufsrecht
  • Erbbaurecht 
  • Schenkung
  • Umschreibung Immobilie (z.B. nach Erbfall)
  • Löschung von Belastungen 
  • Stiftungsholding
  • Teilung eines Grundstücks

 

Die Problemstellung

Sie suchen rechtliche Beratung bei Immobiliengeschäften? Sie wollen eine Eigentumswohnung, ein Mehrfamilienhaus oder ein Gewerbeobjekt kaufen oder verkaufen? 

Sie wünschen sich einen Berater, der nicht nur die rechtlichen, sondern auch die steuerrechtlichen Aspekte perfekt beherrscht und Sie bei Kauf und Verkauf von Immobilien, aber auch der Bestandsoptimierung begleitet?

Vielleicht möchten Sie auch eine Familienstiftung gründen oder eine Familiengesellschaft und Ihre Immobilie dorthin überführen, um Steuerfreibeträge zu nutzen. 

Oder Sie erwägen einen Verkauf an Ehegatten oder Kinder, um die Abschreibungsbasis zu verbessern? 

Etliche unserer Mandanten haben ihre Immobilien zu diesem Zweck an eine GmbH & Co. KG oder eine Familienstiftung verkauft. 

Zivilrechtliche Beratung

Wir beraten sowohl den privaten Investor beim Erwerb einer einzelnen Immobilie als auch Unternehmen oder auch Stiftungen beim Erwerb und bei der Veräußerung von Immobilienbeständen umfassend in allen zivilrechtlichen Fragestellungen.

Wir klären selbstverständlich alle zivilrechtlichen Fragen im Vorfeld eines Erwerbs bzw. einer Veräußerung wie z.B. das Bestehen von Mietervorkaufsrechten und den Verzicht auf diese und vieles andere mehr.

Wir beraten Sie als Eigentümer auch hinsichtlich der Bestandsoptimierung: Mietanpassungsverlangen, intelligente Mietverträge, Beteiligung der Mieter an Sanierungen mit Wohnwertverbesserung.

Steuerliche Beratung

Die Tätigkeit beschränkt sich nicht auf die zivilrechtlichen Fragestellungen, sondern umfasst - falls gewünscht - auch die steuerliche Beratung, siehe dazu die Seite "Immobilienbesteuerung".

Kostenlose Kontaktaufnahme

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und schildern Sie uns Ihren Fall. Wir schauen, ob wir helfen können und machen ihnen gerne ein kostenloses Angebot.
Ihr Ansprechpartner

Dr. Harald Ramminger

Rechtsanwalt und Notar, Steuerberater, Fachanwalt für Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

Tel.: 069 / 29723610

Dr. Ramminger & Partner 

Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB


Telefon: 069/2972 361 0
Fax: 069/2972 361 111
Mail: post@rammingerpartner.de

Zeil 79, 60313 Frankfurt am Main
Sie brauchen SCHNELL einen Termin?

Kein Problem, wir vergeben Termine  sehr kurzfristig, mitunter schon einen Tag später. Termine können vor Ort, telefonisch oder auch per Videokonferenz stattfinden.