Beratung wegen

Immobiliensteuerrecht

Insbesondere bei folgenden Themen können wir Ihnen helfen

  • Kaufvertrag Wohnungseigentum bzw. Teileigentum
  • Kaufvertrag Hausgrundstück
  • Kaufvertrag Gewerbeimmobilie
  • Bauträgervertrag
  • Errichtung geschlossener Immobilienfonds
  • Bewertung Anteil Immobilienfonds
  • Grundschuld (Bestellung)
  • Immobilien-GmbH (Gründung)
  • Immobilien-Holding (Gründung)
  • Familienstiftung
  • Immobilienschenkung
  • Immobilien-GbR
  • Immobilien-GmbH
  • Immobilien-Holding
  • Nießbrauch (Bestellung)
  • Wohnrecht (Bestellung)
  • Aufteilung ETW
  • Vorkaufsrecht
  • Erbbaurecht 
  • Schenkung
  • Umschreibung Immobilie (z.B. nach Erbfall)
  • Löschung von Belastungen 
  • Stiftungsholding
  • Teilung eines Grundstücks

 

Die Problemstellung

Sie suchen steuerrechtliche Beratung bei Ihren Immobiliengeschäften? Sie wollen eine Eigentumswohnung, ein Mehrfamilienhaus oder ein Gewerbeobjekt kaufen oder verkaufen? 

Sie stellen sich vielleicht Fragen wie:

  • Was ist die optimale Rechtsform für meine Immobilieninvestition? 
  • Wie vermeide ich die Vorsteuerkorrektur nach Umsatzsteuergesetz (bei in Anspruch genommenem Vorsteuerabzug)?
  • Wie lassen sich Haftungsbeschränkung und steuerliche Vorteile kombinieren?
  • Wie vermeide ich gewerbliche Aktivitäten in meiner Immobiliengesellschaft und damit eine gewerbliche Infizierung?
  • Wie komme ich beim Vermietungsunternehmen zu einer Ertragsteuerbelastung von nur 15%, ohne Bilanzierung?
  • Inwieweit können Denkmalschutzabschreibungen / Sanierungsabschreibungen steuerlich geltend gemacht werden? 
  • Was ist bei Sanierungsarbeiten steuerlich zu beachten, damit diese nicht als nachträgliche Anschaffungskosten gelten? 
  • Wie kann ich eine Vorsteuerkorrektur nach § 15a UStG vermeiden?
  • Welche Vorteile bietet mir eine Familienstiftung zur Vermögensverwaltung?
  • Wie erfolgt die Kreditfinanzierung optimal unter steuerlichen Gesichtspunkten? 
  • Wie ist dem Finanzamt zu begegnen, wenn Vermietungsverluste nicht mehr anerkannt werden? 
  • Was kann man tun, um eine dürftige Abschreibung zu verbessern?
  • Wie kann man den Verkauf / Kauf von Immobilien Grunderwerbsteuerfrei ausgestalten?

Steuerliche Beratung

Die Tätigkeit beschränkt sich nicht auf die zivilrechtlichen Fragestellungen, sondern umfasst - falls gewünscht - auch die steuerliche Beratung, z.B. in geeigneten Fällen hinsichtlich der Vermeidung von Grunderwerbsteuer oder der Umsatzsteuerthematik oder der steueroptimalen Ausformulierung des Kaufvertrags für Einkommensteuerzwecke.

Kostenlose Kontaktaufnahme

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und schildern Sie uns Ihren Fall. Wir schauen, ob wir helfen können und machen ihnen gerne ein kostenloses Angebot.
Ihr Ansprechpartner

Dr. Harald Ramminger

Rechtsanwalt und Notar, Steuerberater, Fachanwalt für Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

Tel.: 069 / 29723610

Dr. Ramminger & Partner 

Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB


Telefon: 069/2972 361 0
Fax: 069/2972 361 111
Mail: post@rammingerpartner.de

Zeil 79, 60313 Frankfurt am Main
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Kein Problem, wir vergeben Termine  sehr kurzfristig, mitunter schon einen Tag später. Termine können vor Ort, telefonisch oder auch per Videokonferenz stattfinden.